Geld zum Leben
Inhaltsverzeichnis
Sie befinden sich in einer finanziell schwierigen Situation und können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Angehörigen derzeit nicht sicherstellen, weil Sie zu wenig Einkommen oder gar keinen Verdienst haben und auch Ihr Vermögen dazu nicht ausreicht?
In diesem Fall können Sie Geld vom Jobcenter bekommen.
Sie befinden sich in einer finanziell schwierigen Situation und können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Angehörigen derzeit nicht sicherstellen, weil Sie zu wenig Einkommen oder gar keinen Verdienst haben und auch Ihr Vermögen dazu nicht ausreicht?
In diesem Fall können Sie Geld vom Jobcenter bekommen.
Allerdings müssen Sie dafür einige Bedingungen erfüllen.
Das sind die sogenannten Anspruchsvoraussetzungen.
Dabei wird auch berücksichtigt, was Sie momentan verdienen und was Sie angespart haben.
Das ist Ihr Einkommen und Vermögen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie finanzielle Hilfe von uns bekommen.
Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen?
Anspruchsvoraussetzungen
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie
- zwischen 15 und 65 bzw. 67 Jahre alt sind,
- mindestens drei Stunden täglich einer Arbeit nachgehen können,
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
- keine Arbeit haben oder nicht genug Geld verdienen, um sich und Ihre Familie selbst ernähren zu können.
- nur wenig oder gar kein Geld gespart haben, von dem Sie leben könnten.
Auch Ihre Kinder unter 25 Jahren und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner erhalten Bürgergeld, wenn sie gemeinsam mit Ihnen leben und sie ebenfalls einen Anspruch auf Unterstützung haben.
Sie können kein Bürgergeld bekommen, wenn Sie zum Beispiel:
- schon in Rente sind.
- asylsuchend sind oder den Status "geduldete Geflüchtete" haben
- älter als 18 Jahre sind, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können (Erwerbsgeminderte)
Einkommen und Vermögen
Einkommen
Zum Beispiel
- Ihr Lohn oder Ihr Gehalt,
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit,
- Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Lohn-Nachzahlungen
- Steuerrückzahlungen
- Kindergeld,
- Unterhalt
- Renten
- Kapital- und Zinserträge (zum Beispiel Zinsen für Ihr Sparbuch)
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Vermögen
Zum Beispiel
- Bargeld; Geld bei der Bank; Aktien
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen
- Immobilien (Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus)
- Schmuck
- Autos
- Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre
- Erbansprüche
Freibeträge
Von Ihrem Einkommen und Vermögen wird nicht alles bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf Bürgergeld berücksichtigt. Das nennen wir “Freibeträge”. Wie viel das genau ist, wird individuell für Sie berechnet.
Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne.
Finanzielle Hilfen - Geld zum Leben
Unsere finanzielle Unterstützung umfasst verschiedene Bausteine, die den Lebensunterhalt von Ihnen und Ihrer Familie sichern sollen. Dazu zählen:
Regelbedarfe
Sie haben nicht genug Geld, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Dann können wir Ihnen mit Bürgergeld helfen.
Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, den wir Ihnen jeden Monat für das tägliche Leben zahlen. Hiermit sind zum Beispiel die Kosten für Essen, Körperpflege, Dinge für den Haushalt, Strom und die Bedürfnisse des täglichen Lebens gemeint. Auch Kosten für Hobbies und Besuche im Theater oder Treffen mit Freunden müssen Sie hiervon bezahlen.
| Personenkreis / Rechtsgrundlage / Regelbedarfsstufe Bürgergeld | 2024 | 2025 | Erhöhung Regelsatz |
|---|---|---|---|
| Regelbedarf für volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Lebenspartner; § 20 Abs. 2 SGB II; Regelbedarfsstufe 1 | 563 Euro | 563 Euro | – |
| Regelbedarf für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft; § 20 Abs. 4 SGB II; Regelbedarfsstufe 2 | 506 Euro | 506 Euro | – |
| Regelbedarf für Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenters umgezogen sind; § 20 Abs. 2 Nr 2 SGB II i.V.m. § 22 Abs. 5 SGB II; Regelbedarfsstufe 4 | 471 Euro | 471 Euro | – |
| Regelbedarf für Personen unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern; § 20 Abs. 2 Nr. 2 SGB II; Regelbedarfsstufe 3 | 451 Euro | 451 Euro | – |
| Regelbedarf für Kinder 14 bis 17 Jahre; § 20 Abs. 2 Nr. 1 SGB II bzw. § 23 Nr. 1 SGB II; Regelbedarfsstufe 4 | 471 Euro | 471 Euro | – |
| Regelbedarf für Kinder von 6 bis 13 Jahren; § 23 Nr. 1 SGB II; Regelbedarfsstufe 5 | 390 Euro | 390 Euro | – |
| Regelbedarf für Kinder 0 bis 5 Jahren; § 23 Nr. 1 SGB II; Regelbedarfsstufe 6 | 357 Euro | 357 Euro | – |
Der Bürgergeld Regelsatz wurde zum 1. Januar 2025 nicht erhöht. Obenstehend sehen Sie den Bürgergeld Regelsatz 2025.
Mehrbedarfe
Einmalbedarfe
Im Leben ist nicht alles planbar. Daher erhalten Sie von uns in besonderen Ausnahmefällen zusätzliche Unterstützung.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn
- Ihre Möbel oder andere Haushaltsgegenstände durch einen Wohnungsbrand verloren haben.
- aus dem Ausland nach Deutschland ziehen.
- als junger Heranwachsender aus der Wohnung Ihrer Eltern ziehen, Ihre Eltern Sie nicht unterstützen können und der Auszug seitens des Jobcenters als notwendig erachtet wurde.
- obdachlos oder nicht sesshaft waren und das erste Mal eine Wohnung beziehen.
ein Kind bekommen haben. - Ihre Bekleidung durch einen Wohnungsbrand verloren haben. aufgrund einer Krankheit Ihr Gewicht innerhalb kurzer Zeit verändert und Sie deutlich größere oder kleinere Kleidung benötigen.
- ein Baby erwarten, stehen wir Ihnen ebenfalls mit einmaligen Beihilfen für die notwendige Bekleidung für Sie und Ihr Baby zur Seite.
Hier finden Sie die Richtlinien der Stadt Würzburg.
Darlehen
In Situationen, die nicht vorhersehbar sind und in denen man dringend Geld für bestimmte Dinge benötigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Dieses geliehene Geld müssen Sie allerdings zurückzahlen. Das geschieht in der Regel, indem monatlich 10 Prozent der für Sie und Ihrer Angehörigen maßgeblichen Regelbedarfe weniger ausgezahlt werden.
Veränderungsmitteilungen
Das Geld, das Sie vom Jobcenter bekommen, berücksichtigt immer Ihre ganz persönliche Situation. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen und Änderungen in Ihrem Leben (zum Beispiel Umzugswunsch, Geburt eines Kindes, Heirat, Einzug/Auszug des Partners oder der Partnerin, Änderung beim Gehalt oder Vermögen) direkt an uns, das jobcenter Stadt Würzburg.
Sie können uns über Änderungen in Ihrem Leben online oder schriftlich informieren.
Kinderzuschlag und Wohngeld
Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen, prüfen wir selbstverständlich, ob es andere Lösungen für Ihre finanziell angespannte Situation gibt. Vielleicht helfen Ihnen Leistungen wie beispielsweise Wohngeld oder Kinderzuschlag. Falls ja, beraten wir Sie gerne, wie und wo Sie diese Leistungen beantragen können.
Den Kinderzuschlag (kurz: KiZ) können Sie bekommen, wenn Ihr Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt reicht, aber es nicht oder nur knapp ausreicht, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen.
Das Wohngeld soll Menschen mit geringem Einkommen entlasten, die sich die Wohnkosten nicht leisten können.
Rechner und Infos