Geld für Familien und Kinder
Inhaltsverzeichnis
Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf’s Mitmachen – zum Beispiel beim Mittagessen in der Schule, bei Musik, Sport und Spiel im Verein oder beim Tagesausflug im Kindergarten. Niemand soll ausgegrenzt werden!
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten finanzielle Unterstützung, wenn
- sie das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben.
- eine Kindertageseinrichtung/-tagespflege bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen.
- sie in einer Familie leben, die finanzielle Unterstützung vom Staat erhält, zum Beispiel Bürgergeld, Sozialgeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Wohngeld oder den Kinderzuschlag.
- kein Ausbildungsgehalt erhalten.
Antragstellung
Familien, die Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen, wenden sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das Jobcenter Stadt Würzburg.
Wer Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommt, stellt den Antrag beim Fachbereich Soziales der Stadt Würzburg, Karmelitenstraße 43.
Antragstellung
Antragsunterlagen
- Flyer (PDF, 646KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Hauptantrag Bildung und Teilhabe (PDF, 192KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Ausflüge und Klassenfahrten (PDF, 190KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Teilnahmebestätigung Mittagessen 2024/2025 (PDF, 109KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Teilnahmebestätigung Mittagessen 2025/2026 (PDF, 104KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Erstbescheinigung Nachhilfe (PDF, 195KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Folgebescheinigung Nachhilfe (PDF, 165KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Mehrbedarfe für Schwangere und Alleinerziehende
In der Schwangerschaft und für Alleinerziehende kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen monatliche Zuschüsse in Form von Pauschalbeträgen gewähren. Dies gilt für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung oder für Alleinerziehende abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder, sofern sie mit ihrem Nachwuchs alleine in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Wenn Sie die Leistungen beantragen möchten, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie und übersenden Ihnen die notwendigen Formulare.
Einmalige Leistungen für Schwangerschaft, Geburt & Jugendbett
Im Falle einer Schwangerschaft und für die Geburt können Sie einmalige Leistungen für Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstaustattung beim Jobcenter beantragen.
Um die Leistung zu erhalten, legen Sie bitte dem Jobcenter einen Nachweis über die Schwangerschaft vor, beispielsweise durch ein ärztliches Attest oder durch eine Hebamme.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, einen einmaligen Zuschuss für den Kauf eines Jugendbettes zu erhalten.
Kindergeld und Kinderzuschlag (KiZ)
Kindergeld ist eine staatliche Leistung an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängt, für die das Geld beantragt wird. Den Kindergeldantrag für Neugeborene und den Kindergeldantrag ab dem 18. Lebensjahr können Sie bequem online stellen.
Familien mit geringem Einkommen können neben Kindergeld den sogenannten Kinderzuschlag (KiZ) erhalten. Ein KiZ-Anspruch kann dazu führen, dass die Hilfebedürftigkeit Ihrer Familie beendet werden kann.
Den KiZ können Sie zusätzlich zum Kindergeld bei Ihrer Familienkasse beantragen. Alle wichtigen Informationen zum KiZ finden Sie unter Finanzielle Familienleistungen im Überblick.
Mit dem „KiZ-Lotsen” der Bundesagentur für Arbeit können Sie herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf KiZ haben.
Die Familienkasse steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung: 0800 4555530.