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Erster Kontakt

Inhaltsverzeichnis

Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht durch Einkommen, Arbeitslosengeld oder aus Ihrem Vermögen decken? Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld endet? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Bürgergeld zu beantragen.

Der schnellste Weg zum Bürgergeld ist online!

Die Videos zu den digitalen Services der Jobcenter unterstützen Sie dabei, Anliegen online zu erledigen. Sie können sich damit auch über die Termine im Jobcenter informieren: Videos zu Bürgergeld und Jobcenter

Wenn Sie bei uns persönlich vorsprechen, benötigen wir folgende Unterlagen im Original:

(von Ihnen und den Personen, die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören – ggf. mit Vollmachten dieser Personen).

Ein Antrag für die gesamte Familie

Die Beantragung von Leistungen erfolgt immer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Deshalb müssen Sie alle Personen, die zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft gehören, benennen und einen Haushaltsvorstand bestimmen, der als Bevollmächtigter für Ihre Bedarfsgemeinschaft unser Ansprechpartner ist.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Welche Unterlagen im konkreten Einzelfall für die Antragstellung erforderlich sind, wird bei der persönlichen Vorsprache geprüft.

Der Belegcheck (PDF, 211KB, Datei ist nicht barrierefrei) hilft Ihnen, Formulare und Belege zu finden, die voraussichtlich für die Bearbeitung Ihres (Neu-)Antrags erforderlich sind.

Sollten Sie einzelne Belege (z.B. die Lohnabrechnung eines Monats, einzelne Blätter von Kontoauszügen) nicht oder nicht in absehbarer Zeit beschaffen können, so hinterlassen Sie in Ihren Unterlagen bitte einen aussagekräftigen Hinweis, aus welchen Gründen dies der Fall ist und bis wann Sie diese voraussichtlich nachreichen können.

Sie können uns die Zuordnung erleichtern, indem Sie Ihre Unterlagen – soweit bereits vorhanden – mit Ihrer Kundennummer oder Bedarfsgemeinschafts-Nummer („BG-Nummer“) versehen

Die Bearbeitungszeit für Erstanträge beträgt derzeit ca. 4 – 6 Wochen.

Bitte sehen Sie nach Möglichkeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab – wir melden uns unaufgefordert bei Ihnen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Das Bürgergeld ist vom Gesetzgeber als sogenannte „nachrangige” Sozialleistung definiert.

Das bedeutet, dass Bürgergeld erst gezahlt wird, wenn keine anderen sogenannten vorrangigen Leistungsansprüche bestehen.

Vorrangige Leistungen sind Zahlungen anderer Stellen oder Institutionen, die geeignet sind, Ihre Hilfebedürftigkeit beim Jobcenter zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern.

Diese Leistungen müssen von Ihnen in Anspruch genommen werden. Die hierfür erforderlichen Anträge sind durch Sie selbst zu stellen.

Hier sind einige Beispiele für vorrangige Leistungen:

  • Kinderzuschlag, Wohngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Unterhalt/Unterhaltsvorschuss,
  • Leistungen der Ausbildungs- und Arbeitsförderung: Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG),
  • Leistungen der Krankenkassen: Krankengeld, Leistungen der medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Verletztengeld, Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit,
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Übergangsgeld, Altersrente, Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente.

 

Einen umfassenden Überblick über die vorrangigen Leistungen und weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Informationen

TiPP:

Mit dem „digitalen Assistenten“ auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit können sie einfach und schnell prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Der digitale Assistent erscheint automatisch in der Ecke unten rechts auf dem Bildschirm.