Bürgergeld
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie Bürgergeld?
Sie können Bürgergeld vom Jobcenter Stadt Würzburg erhalten, wenn Sie:
- In der Stadt Würzburg wohnen (Erst- und Zweitwohnsitz möglich); entscheidend ist der gewöhnliche bzw. dauerhafte Aufenthalt
- erwerbsfähig sind (also arbeiten können)
- zwischen 15 und 67 Jahre alt sind (je nach Fall auch nur bis 65 oder 66 Jahre) und Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können.
Das Bürgergeld enthält:
- Regelbedarf
- Leistungen für Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung)
- Leistungen für Bildung und Teilhabe in Kita und Schule (z.B. Klassenfahrten, Ausflüge, Mittagessen, Nachhilfe) und Vereinsbeiträge
- Einkommen (z.B. Lohn, Kindergeld, Unterhalt) wird angerechnet. Zum Teil wird auch Vermögen berücksichtigt. Näheres können Sie in dem Merkblatt SGB II nachlesen. Die Höhe des Bürgergeldes wird einzelfallbezogen berechnet.
Wichtig zu wissen
Die Hilfe, die Sie bekommen können, hängt immer von Ihrer eigenen Situation ab – und die ist bei jedem anders.