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Gleichstellung

Gleichstellung im Job

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bedeutet, dass jede Frau, jeder Mann oder Diverse die gleichen Chancen, die der Arbeitsmarkt bietet, nutzen kann. Die familiären Verpflichtungen sollen hierbei keine Benachteiligung darstellen. Dafür gibt es in den Jobcentern die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA).

Unsere Ansprechperson für Sie:

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Wir beantworten insbesondere Fragen wie

Wir informieren, beraten und unterstützen

Frau Englert arbeitet mit kommunalen und öffentlichen Stellen, Unternehmen, Verbänden, Kammern sowie mit Institutionen und Netzwerken, die im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tätig sind, zusammen.
Weitere Informationen zur Tätigkeit der BCA finden Sie im Flyer:

Hilfreiche Links: