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Rehabilitation und Schwerbehinderte Menschen

Sie haben eine Behinderung oder nehmen an einer beruflichen Rehabilitation teil? Bei uns im Jobcenter gibt es besonders spezialisierte Mitarbeitende. Diese können Sie fachgerecht bei der Suche nach passenden Weiterbildungen oder Arbeitsplätzen beraten, begleiten und unterstützen.

Das Angebot richtet sich an Sie:

  • wenn Sie arbeitslos und arbeitssuchend sind und einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben oder
  • wenn Sie arbeitslos und arbeitssuchend sind und einen Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30 haben und Schwerbehinderten gleichgestellt sind oder
  • wenn Sie arbeitslos und arbeitssuchend sind und sich gerade im beruflichen Rehabilitationsverfahren (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) befinden

Schwerbehinderung

Damit behinderte oder schwerbehinderte Menschen eine für sie geeignete Arbeit ausüben können, haben sie besondere Rechte. Sind Sie einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt, gelten diese Rechte überwiegend auch für Sie. Eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Falls bei Ihnen bereits ein Grad der Behinderung festgestellt wurde, teilen Sie dies bitte dem Jobcenter mit.