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Geld zum Wohnen

Inhaltsverzeichnis

Jeder Mensch braucht ein Zuhause. Daher übernehmen wir natürlich im Rahmen des Bürgergeldes die Kosten für Ihr Heim.
Es gibt aber eine grundsätzliche Bedingung: Die Unterkunft muss angemessen sein.

Das heißt, die Größe und Preis der Wohnung richtet sich nach Ihren persönlichen Lebensumständen, den gängigen Quadratmeterpreisen und dem örtlichen Mietniveau in Ihrem jeweiligen Wohnort im Kreis Steinfurt. So braucht eine Familie natürlich mehr Wohnraum als jemand, der alleine lebt.

Was ist, wenn meine Wohnung mehr kostet?

Wenn Ihre Wohnung zu teuer sein sollte, zahlen wir Ihnen übergangsweise die Miete in voller Höhe.

Wir suchen in dieser Zeit gemeinsam eine Möglichkeit, wie Sie die Kosten senken können. Das könnten Sie zum Beispiel tun, indem Sie

  • Ihre Wohnung untervermieten,
  • mit ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin eine Mietsenkung vereinbaren,
  • oder eine neue Wohnung suchen, die günstiger ist.
  • Was genau Sie hierbei beachten müssen, erklären wir Ihnen gerne.

 

Nach Ablauf der Übergangszeit dürfen wir nur noch die angemessenen Wohnkosten übernehmen. Den restlichen Betrag müssen Sie dann selbst bezahlen.

Sie haben eine neue Wohnung gefunden und wollen umziehen. Fragen Sie den Vermieter nach allen Kosten für die neue Wohnung (z.B. Kaltmiete, Heizung, Nebenkosten, Kaution). Wenn Sie innerhalb der Stadt Würzburg umziehen wollen, sprechen Sie vorher mit uns, ihrem Jobcenter Stadt Würzburg. Erst wenn wir Ihrem Umzug zustimmen, dürfen Sie den Mietvertrag unterschreiben und umziehen. Beachten Sie auch die Kündigungsfrist Ihrer jetzigen Wohnung (in der Regel drei Monate). Eine doppelte Mietzahlung für die alte und neue Wohnung können wir nicht übernehmen.

Beachten Sie bitte folgende Schritte:

  1. Sie benötigen das Wohnungsangebot bzw. Mietbescheinigung Ihrer neuen Wohnung (Miete, Größe, Nebenkosten, Heizung).
  2. Beachten Sie die verbindlichen Angemessenheitsgrenzen zu Größe, Miet- und Heizkosten der neuen Wohnung (Richtlinien der Stadt Würzburg).
  3. Füllen Sie das Wohnungsangebot bzw. Mietbescheinigung aus und reichen dies mit allen notwendigen Unterlagen im Jobcenter ein.
  4. Nach der Einreichung der Unterlagen erfolgt eine Prüfung im Jobcenter Stadt Würzburg.
  5. Liegen alle Voraussetzungen vor, kann Ihnen zeitnah eine schriftliche Zusicherung für den Umzug in die neue Wohnung erteilt werden.
  6. Nachdem Sie eine Zusicherung zum Umzug erhalten haben, dürfen Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben.

Wichtig:

Bitte informieren Sie uns schnellstmöglich über Ihren Umzugswunsch. Unterschreiben Sie den Mietvertrag noch nicht!

Denn wir müssen das Mietangebot für die neue Wohnung (Quadratmeter, Grundmiete, Nebenkosten, Heizung) erst prüfen. Nur wenn Sie unsere Zusicherung (Einverständniserklärung) haben, können wir Sie bei den angemessenen Kosten unterstützen (Kaution, Renovierung, Umzugskosten).

Wenn Sie aus einem anderen Landkreis / einer anderen Stadt in die Stadt Würzburg umziehen wollen, sprechen Sie bitte vorher mit ihrem noch für Sie zuständigen Jobcenter und anschließend mit uns.

Wichtig:

Wenn Sie umziehen, ohne die Zusicherung eingeholt zu haben oder Ihr bisheriges Jobcenter die Zusicherung ablehnt, kann es passieren, dass die Aufwendungen für die Unterkunft im Bereich des Jobcenters Stadt Würzburg nicht in voller Höhe übernommen werden. Das umfasst gegebenenfalls auch eine häufig benötigte Mietkaution.

Sie benötigen eine Bescheinigung Ihres noch für Sie zuständigen Jobcenters, dass Sie umziehen dürfen.

Dann gelten auch für Sie folgende Schritte (Sprung nach oben: Bitte beachten Sie folgende Schritte).

Die Kosten für einen Umzug, zum Beispiel für einen Mietwagen, können nur übernommen werden, wenn der Umzug erforderlich ist und die Übernahme der Umzugskosten durch das Jobcenter Stadt Würzburg zugesichert wurde. Die Erforderlichkeit eines Umzugs, die Angemessenheit der in Aussicht stehenden Wohnung und die Kosten für den Umzug müssen vor Anmietung einer Wohnung immer mit uns abgestimmt werden. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an Ihre Sachbearbeitung im Jobcenter Stadt Würzburg.

Die Mietkosten der neuen Wohnung müssen innerhalb der nachfolgend aufgeführten Richtwerte liegen. Die Wohnung soll außerdem Ihrer Familiengröße entsprechen. Bei zwei Erwachsenen sind zwei Wohnräume sinnvoll, für Kinder muss mindestens ein eigener Wohnraum zur Verfügung stehen.

Die Kosten für ein Umzugsunternehmen können wir leider nicht übernehmen. Das heißt, Sie müssen den Umzug in der Regel in Eigenregie durchführen.
Sofern das Jobcenter Ihre Miete direkt an den Vermieter überweisen soll, füllen Sie bitte eine Abtretungserklärung aus.

Bei einer Konfliktsituation mit Ihrem Vermieter aufgrund der Miete oder der Abrechnung der Kosten Ihrer Wohnung können Sie sich an den Mieterschutzbund wenden. Die Kosten in Form des Beitrags können vom Jobcenter getragen werden.

Mietkaution

Das Jobcenter kann ein Darlehen für die Kaution gewähren, sofern es Ihnen nicht möglich ist, die Kosten selbst zu tragen. Das Darlehen müssen Sie jedoch unbedingt im Vorfeld, d. h. vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages, beim Jobcenter beantragen.

Mietrückstände

Mietrückstände können Sie als Leistungsbeziehende vor erhebliche Schwierigkeiten stellen. Viele Vermieter*innen tolerieren keinerlei Zahlungsverzögerungen und können Ihnen die Wohnung in solchen Fällen kündigen.
Wenn es zu Problemen bei der Zahlung Ihrer Miete kommt, raten wir Ihnen dringend, sich schnellstmöglich bei uns zu melden. Um eine möglicherweise drohende Wohnungslosigkeit zu vermeiden, kann das Jobcenter Sie bei entstehenden Mietschulden beraten oder unter Umständen bestehende Mietschulden als Darlehen übernehmen. Eine Mietschuldenübernahme durch das Jobcenter müssen Sie jedoch beantragen. Die Übernahme erfolgt in der Regel nur, wenn diese gerechtfertigt ist und beispielsweise der Wohnungsverlust droht. Auch ist es für die Übernahme wichtig, dass der Wohnraum angemessen i

Die Auszahlung der Kosten der Unterkunft erfolgt im Regelfall an den Bevollmächtigten der Bedarfsgemeinschaft. Dieser ist für die fristgerechte Zahlung der Wohnungskosten an den Vermieter zuständig. Auf Antrag des Bevollmächtigten kann eine direkte Zahlung der Miete durch das Jobcenter an den Vermieter erfolgen, sofern der gesamte Leistungsanspruch für die Höhe der Miete ausreicht.
Sie wohnen noch bei Ihren Eltern und wollen ausziehen? Die Kosten hierfür werden nur in wenigen Fällen übernommen (Arbeitsaufnahme, wichtige Gründe). In manchen Fällen wird das Jugendamt in die Entscheidung einbezogen.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum. Dieser Zuschuss steht Personen mit wenig Einkommen zu.
Unter Umständen können Sie als Bürgergeld-Bezieher*in einen Anspruch auf Wohngeld haben – nämlich dann, wenn durch das Wohngeld Ihre Hilfebedürftigkeit bzw. die Hilfebedürftigkeit Ihrer gesamten Bedarfsgemeinschaft (ggf. zusammen mit Kinderzuschlag) beendet werden kann.

Das Ziel des Jobcenters ist es, dass Sie Ihren Leistungsbezug nach Möglichkeit beenden. Deshalb kann es sein, dass Sie zur Prüfung Ihres Anspruchs auf Wohngeld aufgefordert werden.

Den Antrag auf Wohngeld können Sie bei der Stadt Würzburg stellen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Würzburg.

Die Heizkosten werden in der Regel in voller Höhe vom Jobcenter übernommen. Allerdings gilt auch hier, sie müssen angemessen sein.

Wenn Sie Heiz- und Betriebskostenabrechnungen erhalten, reichen Sie diese umgehend nach Erhalt ein, damit das Jobcenter die Übernahme prüfen kann.

Bitte prüfen Sie vorher unbedingt, ob ihr*e Vermieter*in die Abrechnung fristgerecht zugesandt hat und ob die Abrechnung korrekt ist! Bei Fragen zu Ihrer Heiz- und Betriebskostenabrechnung hilft Ihnen der Mieter*innenverein vor Ort weiter (Beiträge können in bestimmten Fällen vom Jobcenter übernommen werden).

Folgende Möglichkeiten haben Sie, um die Heiz- und Betriebskostenabrechnung einzureichen:

  1. Bequem über das Portal jobcenter.digital (empfohlen)
  2. Per Post an Jobcenter Stadt Würzburg
  3. Als Einwurf in einen unserer Briefkästen

Die Kosten für Ihren Haushaltsstrom sind in den Regelleistungen enthalten. Daher kommen Sie selbst dafür auf und erhalten keine zusätzliche Unterstützung von uns.

Tipps zum Energiesparen und zum Stromsparen finden Sie auch bei der Verbraucherzentrale.

Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, sind Ihre Stromkosten pauschal mit dem Regelsatz abgedeckt. Sie müssen die Stromrechnung davon selbst an den Stromanbieter bezahlen.

Sie können Ihren Strom nicht bezahlen?

Grundsätzlich können Nachzahlungen aus der Stromabrechnung oder rückständige Zahlungen nicht als Darlehen übernommen werden. Dieses kann nur gewährt werden, wenn die Stromsperrung droht oder durch die Abschaltung eine Notlage besteht. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen zunächst mit dem Stromanbieter in Verbindung und klären Sie, ob eine Ratenzahlung möglich ist.

Für die weitere Prüfung benötigt das Jobcenter im Falle einer Stromsperrung die Sperrankündigung, eine aktuelle Forderungsaufstellung und einen Nachweis über die Höhe der zukünftigen Vorauszahlungen.
Sie müssen eine Heizkostennachzahlung aus einer Jahresabrechnung zahlen? Ihre monatlichen Abschläge für Heizkosten werden angepasst?

Reichen Sie uns als Nachweis die Jahresabrechnung Ihrer Heizkosten sowie die Anpassung des Abschlags ein.

Sie sind nicht Kundin oder Kunde beim Jobcenter und können eine Nachzahlung oder die Abschlagsanpassung für Heizkosten nicht bezahlen?
Dann können Sie prüfen lassen, ob Sie Geld vom Jobcenter bekommen können. Die Antragstellung ist auch für einen kurzen Zeitraum möglich, zum Beispiel für den Monat mit der Nachzahlung.
Es ist erforderlich, einen Neuantrag beim Jobcenter zu stellen. Bitte erledigen Sie dies zeitnah nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, spätestens innerhalb von 3 Monaten nach dem Monat, in dem die Zahlung fällig geworden ist.

Am besten reichen Sie entsprechende erforderliche Nachweise zu den beschriebenen Szenarien (z.B. Forderungsschreiben des Energieversorgers oder die Jahresabrechnung) über jobcenter.digital ein. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie, welche Unterlagen gegebenenfalls noch benötigt werden. Nach Eingang der Unterlagen kann anschließend die Gewährung eines Darlehens oder eine Kostenübernahme geprüft werden.