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Wer wir sind

Inhaltsverzeichnis

Das Jobcenter Stadt Würzburg zahlt das Bürgergeld aus. Falls andere Mittel oder Sozialleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld) nicht ausreichen, übernimmt das Jobcenter somit die finanzielle Grundsicherung von arbeitssuchenden Würzburger:innen, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Derzeit betreut und berät das Jobcenter rund 5.500 Bezieher:innen von Bürgergeld.

Das oberste Ziel des Jobcenters ist es, diese Zahl möglichst zu senken und die Menschen auf ihrem Weg zu unterstützen, den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft selbst bestreiten zu können. Auch wegen der essentiellen Bedeutung einer Erwerbsarbeit für die gesellschaftliche Integration, stellt das Jobcenter Stadt Würzburg die nachhaltige Vermittlung in eine existenzsichernde Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt in den Vordergrund seiner Bemühungen.

Darüber hinaus berät das Jobcenter Stadt Würzburg seine Kund:innen auch in Hinblick auf leistungsrechtliche Angelegenheiten – ebenfalls mit dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden.

Was uns wichtig ist

Die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Stadt Würzburg leistet einen wichtigen Beitrag für den sozialen Frieden in der Stadt Würzburg. Die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Würzburg stehen als Träger des Jobcenters für eine gelungene Zusammenarbeit. Wir Mitarbeiter:innen im Jobcenter Stadt Würzburg stehen für Existenzsicherung und Schaffung von Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Wir kennen die Belange unserer Kund:innen. Unsere gesellschaftliche Verantwortung ist uns bewusst.

Das Jobcenter Stadt Würzburg ist Teil einer welt- und kulturoffenen Stadt. Chancengleichheit, Gleichstellung und der diskriminierungsfreie Umgang mit Vielfalt und Interkulturalität sind unsere Maxime. Dies gilt für unsere Mitarbeiter:innen genauso wie für die Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten. In einem toleranten, diskriminierungsfreien und offenen Klima sollen und können sich alle mit all ihren Stärken und Eigenschaften einbringen.

Wir setzen uns für die Belange unserer Mitarbeiter:innen und unserer Kund:innen intern wie extern ein:

Organisation

Das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung von Bund und Kommune

Das Jobcenter Stadt Würzburg ist eine sogenannte „gemeinsame Einrichtung” von Bund und Kommune. Gemäß § 44c Sozialgesetzbuch II sind die beiden Träger die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Würzburg. Die Arbeit des Jobcenters Stadt Würzburg und seine Einbindung in die lokalen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der Stadt wird über zwei Gremien gesteuert.

Das Jobcenter Stadt Würzburg ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Würzburg und der Agentur für Arbeit Würzburg (Träger). Geschäftsführerin des Jobcenters Stadt Würzburg ist Manuela Burger. Bereichsleiterin und stellvertretende Geschäftsführerin ist Friederike-Amelie Sell.

Trägerversammlung

Das Jobcenter Stadt Würzburg hat als gemeinsame Einrichtung zwei Träger: die Stadt Würzburg und die Agentur für Arbeit Würzburg. Beide Träger sind in der Trägerversammlung paritätisch vertreten. Rechtsgrundlage für die Trägerversammlung, ihre Aufgaben und Befugnisse ist § 44c Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus jeweils zwei Vertretern der beiden Träger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Stadt Würzburg. Die stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter werden durch den jeweiligen Träger in das Gremium entsandt.
Unter Beachtung der Zielvorgaben der Träger bestimmt die Trägerversammlung die strategischen Leitlinien und die Ziele der gemeinsamen Einrichtung.

Zu den Aufgaben und Befugnissen der Trägerversammlung gehören nach § 44c SGB II unter anderem:

Der Beirat berät das Jobcenter Stadt Würzburg bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Stellungnahmen des Beirats, insbesondere diejenigen der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Stadt Würzburg zu berücksichtigen.

Darüber hinaus fördert der Beirat den politischen Dialog und betreibt Netzwerkarbeit auf lokaler und regionaler Ebene. Die Geschäftsführung des Jobcenters Stadt Würzburg informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse.

Die Aufgaben des Beirates sowie die Berufung von Mitgliedern sind abschließend im § 18 d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) bestimmt. Nach den dort festgelegten gesetzlichen Bestimmungen sowie der Geschäftsordnung, die sich der Beirat gegeben hat, übt dieser seine Tätigkeit aus.

Die Mitglieder des Beirates werden durch die Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes vorgeschlagen und durch die Trägerversammlung des Jobcenters Stadt Würzburg berufen. Sie können sich deshalb entsprechend der Geschäftsordnung nicht von Dritten vertreten lassen. Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes sind insbesondere die Träger der freien Wohlfahrtspflege, Vertretende von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.
Der Örtliche Beirat tagt mindestens zweimal jährlich.